CVM Logistik
Dokumente für die EU-Lizenz Beantragung

EU-Lizenz beantragen

Voraussetzungen, Unterlagen und der behördliche Ablauf für Ihre Güterkraftverkehrserlaubnis.

EU-Lizenz

Voraussetzungen für Ihre Lizenz

Vier zentrale Anforderungen für die Güterkraftverkehrserlaubnis oder EU-Lizenz im gewerblichen Güterkraftverkehr.

1

Persönliche Zuverlässigkeit

Der Unternehmer muss nachweisen, dass keine schwerwiegenden Straftaten vorliegen. Dazu gehören Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

2

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Ausreichende finanzielle Mittel zum Betrieb müssen durch Kapitalnachweise, Bilanzen oder Kontoauszüge belegt werden.

3

Fachliche Eignung

Der Unternehmer oder benannte Verkehrsleiter muss die fachliche Eignung nachweisen – in der Regel durch IHK-Prüfung. Als externer Verkehrsleiter übernehme ich diese Aufgabe für Sie.

4

Betriebliche Niederlassung

Eine physische, ladungsfähige Geschäftsadresse in Deutschland, von der aus die Transportgeschäfte geführt werden.

Behördenprozess

Beantragungsprozess bei den Behörden

Der Antrag wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Hessen eingereicht – bei internationalen Transporten zusätzlich die EU-Lizenz über IHK oder Behörde.

Dokumentensammlung

Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen von Unternehmer und Verkehrsleiter. Ich prüfe Vollständigkeit und Richtigkeit.

Einreichung bei der Behörde

Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. IHK in Hessen. Bei grenzüberschreitendem Verkehr zusätzlich EU-Lizenz.

Behördliche Prüfung

Die Behörde prüft alle Unterlagen. Nachforderungen bearbeite ich zeitnah, damit der Prozess nicht verzögert wird.

Erhalt der Lizenz

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Güterkraftverkehrserlaubnis oder EU-Lizenz ausgestellt – in der Regel nach 6–8 Wochen.

In der Regel dauert der Beantragungsprozess 6–8 Wochen – abhängig von der Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen. Als externer Verkehrsleiter begleite ich Sie durch den gesamten Prozess und übernehme die Behördenkommunikation.

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